Gesundheitsreform 2011Sie wollen sich über die wichtigsten Eckpunkte der Gesundheitsreform 2011 Informieren? |
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Gesetzliche Zuzahlungen im ÜberblickAls Faustregel gilt: bei allen Leistungen wird grundsätzlich eine Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten fällig - mindestens 5 Euro, höchstens jedoch 10 Euro. Liegen die tatsächlichen Kosten unter 5 Euro, ist der tatsächliche Preis zu zahlen. |
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Liste zuzahlungsbefreiter ArzneimittelUm den eklatanten Anstieg der Arzneimittelausgaben in den vergangenen Jahren einzudämmen, hat die Bundesregierung mit dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz Anreize für mehr Wirtschaftlichkeit bei der Versorgung mit Arzneimitteln geschaffen.
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Liste aller verordnungsfähigen rezeptfreien Arzneimittel
Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen grundsätzlich nur die Kosten für rezeptpflichtige und ärtzlich verordnete Arzneimittel übernehmen. Allerdings dürfen in bestimmten Ausnahmefällen rezeptfreie Arzneimitten auf Kassenkosten verordnet werden, wenn sie bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gelten. Der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA hat folgenderezeptfreie Arzneimittel und Indikationen in die OTC-Liste aufgenommen. |
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Rechengrößen der Sozialversicherung 2012
für das Jahr 2012 wurden folgende Rechengrößen festgesetzt:
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