Gesetzliche Zuzahlungen im ÜberblickAls Faustregel gilt: bei allen Leistungen wird grundsätzlich eine Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten fällig - mindestens 5 Euro, höchstens jedoch 10 Euro. Liegen die tatsächlichen Kosten unter 5 Euro, ist der tatsächliche Preis zu zahlen. |