- Risikozuschläge oder Ausschlüsse von Leistungen bei Vorerkrankungen
- jedes Familienmitglied zahlt eigenen Monatsbeitrag
- Summenbegrenzung bei Zahnersatz in den ersten Jahren
- keine Übernahme der Unterkunftskosten bei Kuraufenthalten
- das Recht, Leistungen in Anspruch zu nehmen wird erst nach dreimonatiger Wartezeit erworben
- Rechnungen werden dem Privatpatienten zugestellt, dieser muss sie sich von der Versicherung erstatten lassen
- Rechtstreitigkeiten werden kostenpflichtig vor dem Zivilgericht durchgeführt
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