- Behandlung erfolgt durch Vertragsärzte und Zahnärzte der Kasse
- Die Wahl des Krankenhauses ist meist eingeschränkt. Der Arzt weist dann in eins der zwei nächstgelegenen ein.
- Nach Krankenbehandlung im Ausland erfolgt keine Übernahme der Rücktransportkosten
- Für Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel, Kuren, Krankenwagen sowie Zahnersatz müssen die Patienten Zuzahlungen leisten
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