freie Arztwahl freie Krankenhauswahl zu erbringende Leistungen werden vertraglich bindend festgelegt (z.B. Behandlung durch Chefarzt, Einbettzimmer, Zahnersatz, Brillengestell, Heilpraktiker) Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen möglich europaweiter Krankenschutz weltweiter Krankenschutz für 2 Monate
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