Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen nur Leistungen erbringen, wenn diese aus medizinischer Sicht notwendig sind. Wunschleistungen, die das Maß der Notwendigkeit überschreiten, dürfen dagenen nicht erbracht werden. Auf Initiative von Ärzten und Ärzteverbänden wurden diese Leistungen in einer IGeL-Liste Zusammengestellt. |